Das eigene Grundstück vermieten

Sie haben ein Grundstück geerbt und wissen nicht so recht, was Sie damit anfangen sollen. Da bietet es sich an, es zu vermieten. Was dabei zu beachten ist und weshalb Sie besser ein Maklerbüro mit der Vermietung beauftragen sollten, erfahren Sie hier. Sicher könnten Sie Ihr Grundstück auch verkaufen, bevor es ungenutzt herumsteht und Kosten verursacht. Ein Verkauf ist aber nicht immer die optimale Lösung. Sollte der Grundstückpreis in der Region voraussichtlich noch steigen, wäre es ungeschickt, im Vorfeld zu verkaufen. Das Grundstück vermieten, ist da eine bessere Lösung, zumindest eine Zwischenlösung. Auch wenn der Mieter ein Haus oder ein anderweitiges Gebäude auf dem Grundstück errichtet hat, dort ein Geschäft aufgebaut hat oder Landwirtschaft betreibt, können Sie das Grundstück immer noch verkaufen. Somit spricht nichts gegen eine Vermietung. Vielleicht möchten Sie das Grundstück dauerhaft vermieten, um ein regelmäßiges Einkommen zu erzielen.


Um das Grundstück gewinnbringend zu vermieten, sollten Sie so viele Informationen, wie möglich, zusammentragen. In die Ausschreibung muss aufgenommen werden, um welche Art von Grundstück es sich handelt, welche Nutzung auf dem Grundstück erlaubt ist (gewerblich, teilgewerblich oder ausschließlich privat), ob sich bereits Dinge auf dem Grundstück befinden, wie etwa Weinreben, ein Anbaugebiet für Obst und Gemüse, ein Haus, eine Ruine, die erst noch abgetragen werden muss, ein denkmalgeschütztes Gebäude, welches nicht verändert werden darf. Dann braucht der potenzielle Mieter Informationen über die Beschaffenheit und die Lage des Gratstücks, die genaue Größe und viele mehr. Am besten beauftragen Sie ein Maklerbüro mit der Vermietung Ihres Grundstücks. Makler, die auf diesen Sektor spezialisiert sind, wissen bestens, welche Informationen der Mieter benötigt und welche Details besonders erwähnenswert sind. Dazu können Makler auf ein großes Repertoire an möglichen Interessenten zurückgreifen. Sie, als Privatperson, haben diese Kontakte nicht. Wenn Sie Ihr Grundstück vermieten wollen, müssen Sie darauf achten, dass der Mietvertrag Hand und Fuß hat und vor dem geltenden Gesetz standhält.


So gilt zum Beispiel zu entscheiden, ob es sich um einen Gewerbemietvertrag oder einen Privatmietervertrag handelt. Die beiden Verträge werden rechtlich und steuerrechtlich jeweils anders eingeordnet. Ferner sollte der Vertrag so gestaltet sein, dass der Mieter die Inhalte nicht gegen Sie verwenden kann. Auch da kann Ihnen das Maklerbüro behilflich sein. Ebenso bei den notariellen Beglaubigungen und den weiteren bürokratischen Angelegenheiten. Oft werden Grundstücke, Häuser und Wohnungen verkauft, die gar nicht existieren. Auf der anderen Seite kaufen nicht existente oder scher verschuldete Menschen eine Immobilie. Das kann zu langwierigen, nervenaufreibenden Prozessen führen. Daher sollte im Vorfeld die Identität des Mieters genau bestätigt werden und es sollte eine umfassende Prüfung seiner Bonität erfolgen. Auch das sind Dinge, die eine Privatperson nicht leisten kann. Ein Maklerbüro zu beauftragen, wenn man ein Grundstück vermieten will, kann sich preislich niederschlagen.

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